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AGB
der Igicom GmbH, Schloßstrasse 19, Grünwald „Igicrm“
§1 Vertragsgegenstand
1.1
Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung eines Online-Zugangs zu den SaaS-Services („Software as a Service“) des Anbieters unter der Domain igicrm.de sowie deren fortlaufender, dem Stand der Technik entsprechender Betrieb. Der Anbieter stellt dem Auftraggeber die Nutzung der SaaS-Services über das Internet für die Dauer dieses Vertrags zur Verfügung.
Der Auftraggeber erhält hierzu ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Nutzung der SaaS-Services im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs. Die Bereitstellung erfolgt gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags.
1.2
Diese Vereinbarung stellt ausschließlich eine Abonnementvereinbarung über den Zugriff auf und die Nutzung des SaaS-Dienstes („Software as a Service“) dar. Der Auftraggeber erkennt an, dass ihm im Rahmen dieser Vereinbarung lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit des Abonnements beschränktes Nutzungsrechtam SaaS-Dienst eingeräumt wird.
Ungeachtet der Verwendung der Begriffe „Kauf“, „Verkauf“ oder ähnlicher Formulierungen in dieser Vereinbarung oder in sonstiger Korrespondenz zwischen den Parteien werden keine Eigentums- oder sonstigen Verwertungsrechte an der zugrunde liegenden Software oder an Bestandteilen des SaaS-Dienstes auf den Auftraggeber übertragen.
Der SaaS-Dienst wird ausschließlich als gehostete Online-Lösung bereitgestellt und ist über Web- und mobile Anwendungen zugänglich. Der Auftraggeber erkennt an und stimmt ausdrücklich zu, dass er keinen Anspruch auf Herausgabe, Überlassung oder eine Kopie der Software (einschließlich Quell- oder Objektcode) hat.
1.3
Nicht Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Rechtsdienstleistungen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Der Anbieter erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Bewertung oder Auslegung der durch den Auftraggeber im Rahmen der Nutzung der SaaS-Services verarbeiteten Sachverhalte oder Daten.
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die Nutzung der SaaS-Services im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Vorgaben sowie sonstigen rechtlichen Verpflichtungen in seinem Geschäftsbetrieb sicherzustellen.
1.4.
Der Vertrag über die Nutzung der SaaS-Services kommt zustande, indem der Auftraggeber diese Allgemeinen Software-as-a-Service-
Bedingungen („Bedingungen“) im Rahmen des Registrierungsvorgangs ausdrücklich akzeptiert. Mit der Bestätigung der Bedingungen erklärt der Auftraggeber verbindlich, den Vertrag mit dem Anbieter abschließen zu wollen. Sofern der Auftraggeber diese Bedingungen nicht akzeptiert, kommt kein Vertrag über die Nutzung der SaaS-Services zustande.
1.5 Der Vertrag besteht aus der Leistungsbeschreibung sowie der Vergütungsvereinbarung, die jeweils auf der Webseite www.igicrm.de/preise veröffentlicht sind, und diesen Allgemeinen Software-as-a-Service-
Bedingungen („Bedingungen“). Weitere Regelungen werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihre Geltung wurde zwischen den Parteien ausdrücklich schriftlich vereinbart. Insbesondere finden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers keine Anwendung, soweit sie nicht ausdrücklich in diesen Vertrag einbezogen wurden. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber in seiner Erklärung auf eigene Geschäftsbedingungen verweist und der Anbieter deren Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
1.6.
Igicrm stellt dem Auftraggeber eine Online-Plattform zur Erfassung und Verwaltung von Mitarbeiterdaten sowie zur automatisierten Berechnung des Bruttolohns auf Grundlage der vom Auftraggeber hinterlegten Zeit-, Gehalts- und Personaldaten zur Verfügung. Darüber hinaus ermöglicht der SaaS-Dienst die Erstellung von Lohnabrechnungsunterlagen auf Basis der vom Auftraggeber eingegebenen Informationen.
Igicrm erbringt keine steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder arbeitsrechtliche Beratungsleistung und übernimmt keine Gewähr für die rechtliche oder steuerliche Richtigkeit der durch den Auftraggeber generierten oder verwendeten Daten und Berechnungen.
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der von ihm eingegebenen oder übermittelten Daten, insbesondere hinsichtlich Stammdaten, Arbeitszeiten, Steuerklassen und Sozialversicherungsangaben.
§2 Vertragsabschluss
2.1
Der Auftraggeber kann sich zur Nutzung der SaaS-Services über die Webseite www.igicrm.de registrieren. Die Registrierung erfolgt durch Angabe der im Registrierungsformular abgefragten Daten und deren Übermittlung an den Anbieter.
2.2
Der Auftraggeber hat bei der Bestellung eines kostenpflichtigen Abonnements die Möglichkeit, seine Eingaben vor Abgabe der verbindlichen Bestellung in der Bestellübersicht über die Funktion „Bearbeiten“ zu überprüfen und zu korrigieren.
Nach Abschluss der Registrierung kann der Auftraggeber jederzeit Änderungen seiner Daten in den „Einstellungen“seines Benutzerkontos vornehmen.
2.3 Der Vertrag kann ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen werden.
2.4
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sowie die weiteren Vertragsbestimmungen können vom Auftraggeber unmittelbar nach Vertragsschluss auf der Webseite www.igicrm.de/agb eingesehen, heruntergeladen und in wiedergabefähiger Form dauerhaft gespeichert werden.
§ 3 SaaS Services
3.1
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfügbarkeit der SaaS-Services gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung sicherzustellen.3.2
Während der Laufzeit dieses Vertrags betreibt der Auftragnehmer die SaaS-Services regelmäßig während der Geschäftszeiten und ergreift alle zumutbaren Maßnahmen, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Erreichbarkeit der SaaS-Services aufrechtzuerhalten.3.3
Der Auftragnehmer gewährleistet eine jährliche durchschnittliche Verfügbarkeit von 99,6 %, bezogen auf ein Kalenderjahr.
„Verfügbarkeit“ bedeutet, dass die SaaS-Services am Routerausgang des Rechenzentrums des Auftragnehmers erreichbar sind und die wesentlichen Funktionen der SaaS-Services genutzt werden können.3.4
Von der Verfügbarkeitsgarantie ausgenommen sind Zeiträume der Nichtverfügbarkeit, die verursacht werden durch:
a) geplante oder ungeplante Wartungsarbeiten, über die der Auftragnehmer den Auftraggeber – soweit möglich – rechtzeitig informiert,
b) höhere Gewalt im Sinne von Ziffer 3.6,
c) Störungen, die auf Pflichtverletzungen oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkung des Auftraggeberszurückzuführen sind, oder
d) Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere Störungen der öffentlichen Kommunikationsnetze oder der Internetanbindung des Auftraggebers.3.5
Wartungsarbeiten werden in der Regel zwischen 0:00 Uhr und 4:00 Uhr (MEZ) durchgeführt. Während dieser Zeiten kann die Verfügbarkeit der SaaS-Services eingeschränkt oder unterbrochen sein.3.6 Begriff der höheren Gewalt
Ein Ereignis höherer Gewalt liegt vor, wenn ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unabwendbares Ereignis eintritt, das auch bei Anwendung äußerster, nach den Umständen zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden kann.
Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen insbesondere:
- Naturereignisse wie Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen,
- Krieg, bewaffnete Konflikte, Aufstände, Unruhen, Terrorakte,
- Pandemien, Epidemien oder behördliche Anordnungen im Zusammenhang damit,
- Streiks, rechtmäßige Aussperrungen oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen,
- Ausfälle von Telekommunikationsnetzen oder Energieversorgung, soweit diese nicht im Einflussbereich des Auftragnehmers liegen.
§ 4 Weiterentwicklung
4.1
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die SaaS-Services regelmäßig oder anlassbezogen technisch und funktional zu überarbeiten, zu aktualisieren oder weiterzuentwickeln, um sie an technische Entwicklungen, geänderte rechtliche Rahmenbedingungen oder neue Marktanforderungen anzupassen.4.2
Durch solche Updates oder Upgrades können neue Funktionen oder Leistungsmerkmale hinzukommen, bestehende geändert oder entfallen. Die Entscheidung über Art, Umfang und Zeitpunkt der jeweiligen Anpassungen liegt ausschließlich im Ermessen des Auftragnehmers, soweit hierdurch der vertraglich geschuldete Leistungsumfangnicht wesentlich beeinträchtigt wird.4.3
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber rechtzeitig über wesentliche Änderungen der SaaS-Services, insbesondere wenn sich dadurch Bedienung, Funktionalität oder Kompatibilität wesentlich verändern.4.4
Der Auftraggeber erklärt sich bereits mit Vertragsschluss damit einverstanden, dass der Auftragnehmer solche Updates und Weiterentwicklungen ohne gesonderte Zustimmung durchführt.4.5
Sofern im Rahmen einer Weiterentwicklung zusätzliche oder optionale Leistungen angeboten werden, die über den bisherigen Vertragsumfang hinausgehen und kostenpflichtig sind, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hierüber informieren. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, diese zusätzlichen Leistungen in Anspruch zu nehmen.4.6
Support
Während der Laufzeit dieses Vertrags erbringt der Auftragnehmer die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Supportleistungen.
§ 5 Nutzungsrechte
5.1
Unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber die vertraglichen Bestimmungen, insbesondere seine Zahlungspflichten, ordnungsgemäß erfüllt, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Dauer des Vertrags ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die SaaS-Services innerhalb seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.5.2
Das Nutzungsrecht umfasst den Zugriff auf die SaaS-Services über das Internet sowie die Verwendung der im Rahmen der SaaS-Services bereitgestellten Funktionen gemäß der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Eine Überlassung der Software oder eine Installation auf Systemen des Auftraggebers erfolgt nicht.5.3
Der Auftraggeber ist berechtigt, die SaaS-Services ausschließlich durch seine eigenen Mitarbeiter nutzen zu lassen. Eine Nutzung durch Dritte, insbesondere durch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, Kunden, Lieferanten oder sonstige Personen, ist nicht gestattet, es sei denn, der Auftragnehmer hat der Nutzung vorher ausdrücklich schriftlich zugestimmt.5.4
Zur Nutzung berechtigt sind ausschließlich solche Mitarbeiter des Auftraggebers, die über einen aktiven Benutzeraccount verfügen. Ein Account gilt als aktiv, wenn sich der betreffende Mitarbeiter mindestens einmal innerhalb eines Kalendermonats bei den SaaS-Services anmeldet.5.5
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die SaaS-Services oder Teile davon zu bearbeiten, zu verändern, zu übersetzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben oder anderweitig öffentlich zugänglich zu machen, sofern dies nicht durch zwingende gesetzliche Vorschriften (§§ 69d, 69e UrhG) ausdrücklich gestattet ist.Eine Dekompilierung, Rückentwicklung („Reverse Engineering“) oder sonstige Form der Quellcodeanalyse ist unzulässig, soweit sie nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist.
§6 Pflichten des Auftraggebers
6.1 Sorgfältiger Umgang mit Zugangsdaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm und seinen Mitarbeitern zugeteilten Zugangsdaten, Passwörter und sonstigen Authentifizierungsinformatione
n vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Eine Weitergabe dieser Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugten Dritten bekannt geworden sind oder missbräuchlich verwendet werden. 6.2 Ordnungsgemäße Nutzung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die SaaS-Services nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und der geltenden Gesetze zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt,
a) Inhalte einzustellen oder zu verarbeiten, die gegen geltendes Recht, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken-, Datenschutz- oder Persönlichkeitsrechte) verstoßen,
b) die SaaS-Services zur Verbreitung von Schadsoftware, Spam oder sonstigen unzulässigen Inhalten zu verwenden,
c) den Betrieb oder die Sicherheit der SaaS-Services, der Server oder der zugrunde liegenden Netzwerke zu beeinträchtigen oder zu umgehen.
6.3 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber hat alle zumutbaren Mitwirkungshandlungen zu erbringen, die erforderlich sind, um dem Auftragnehmer die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Dies umfasst insbesondere:
- die Bereitstellung vollständiger und richtiger Informationen und Daten,
- die Aktualisierung seiner Stammdaten,
- die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen für den Zugriff auf die SaaS-Services (z. B. Internetverbindung, Browserkompatibilität),
- die Einhaltung der vom Auftragnehmer mitgeteilten Sicherheits- und Nutzungshinweise.
6.4 Datensicherung und Verantwortlichkeit
Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien der von ihm eingegebenen oder erzeugten Daten anzufertigen, soweit ihm dies technisch möglich ist, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Datenverluste zu vermeiden.
Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit, Rechtmäßigkeit und Integrität der vom Auftraggeber übermittelten oder verarbeiteten Daten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.6.5 Folgen von Pflichtverletzungen
Verletzt der Auftraggeber seine Pflichten nach diesem Vertrag, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang zu den SaaS-Services vorübergehend zu sperren, wenn und soweit dies erforderlich ist, um eine rechtswidrige Nutzung zu verhindern oder die Sicherheit des Systems zu gewährleisten. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall weiterhin zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
6.6 Modulspezifische Lizenzbeschränkungen
Für einzelne Module oder Funktionsbereiche der SaaS-Services können weitergehende Lizenz- oder Nutzungseinschränkungen gelten, etwa hinsichtlich der Anzahl der zugelassenen Benutzer, Mitarbeiter oder Datensätze. Diese Beschränkungen ergeben sich aus der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung und sind vom Auftraggeber verbindlich einzuhalten.
6.7 Ordnungsgemäße Nutzung der SaaS-Services
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Nutzung der SaaS-Services nicht zu Beeinträchtigungen, Unterbrechungen, Schäden oder Nichtverfügbarkeiten der SaaS-Services oder einzelner Komponenten führt oder führen kann.
6.8 Technische Voraussetzungen
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, die für den Zugriff auf und die Nutzung der SaaS-Services erforderliche Hardware, Software, Internetverbindung sowie sonstige technische Einrichtungen auf eigene Kosten bereitzustellen, zu implementieren und während der gesamten Laufzeit dieses Vertrags funktionsfähig zu halten.
Der Auftraggeber hat insbesondere sicherzustellen, dass folgende Systemanforderungen erfüllt und aufrechterhalten werden:
- eine stabile Internetverbindung,
- ein aktueller Browser (z. B. Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge oder Safari in jeweils aktueller Version),
- optional: ein Tablet oder Smartphone mit unterstütztem Betriebssystem (iOS oder Android).
Die unterstützten mobilen Betriebssystemversionen richten sich nach der jeweils aktuellsten Expo-Version, abrufbar unter: https://docs.expo.dev/versions/latest/. 6.9 Schutz vor unbefugter Nutzung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte Zugriff auf die SaaS-Services erhalten.
Insbesondere hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass Zugangsdaten, Passwörter und sonstige Authentifizierungsinformationen
- vertraulich behandelt,
- vor dem Zugriff Dritter geschützt und
- nicht an unberechtigte Personen weitergegeben werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten unbefugten Personen bekannt geworden sind oder ein Missbrauch vorliegt.
6.10 Unzulässige Nutzung und Inhalte
Der Auftraggeber darf die SaaS-Services nicht missbräuchlich oder rechtswidrig nutzen.
Insbesondere ist es untersagt, durch Uploads, E-Mails, Postings, Veröffentlichungen oder jede andere Form der Datenübertragung Inhalte einzustellen, zu übermitteln oder bereitzustellen, diea) rechtswidrig, beleidigend, verleumderisch, diskriminierend, obszön oder jugendgefährdend sind,
b) Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Datenschutzrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen,
c) Massenbenachrichtigungen, Spam oder sonstige unaufgeforderte Mitteilungen an Dritte versenden oder veranlassen,
d) strafbare Handlungen darstellen oder fördern,
e) Hass, Diskriminierung, Gewalt oder Rassismus fördern, verherrlichen oder relativieren, oder
f) belästigendes, bedrohendes oder diffamierendes Material enthalten.Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei einem Verstoß gegen diese Bestimmungen den betroffenen Zugang vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und rechtswidrige Inhalte zu löschen, sofern dies zur Wahrung gesetzlicher Pflichten oder zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen und sicheren Betriebs der SaaS-Services erforderlich ist.
6.11 Gesetzes- und Vertragskonformität
Der Auftraggeber garantiert, dass sowohl er selbst als auch sämtliche von ihm autorisierten Nutzer die SaaS-Services ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem Vertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen nutzen.6.12 Löschung und Sperrung rechtswidriger Inhalte
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Inhalte, die gegen die Bestimmungen dieses Vertrags oder gegen geltendes Recht verstoßen, zu löschen, zu sperren oder den Zugriff darauf zu unterbinden. In einem solchen Fall haftet der Auftragnehmer nicht für etwaige Schäden, die dem Auftraggeber durch die Löschung oder Sperrung entstehen.6.13 Freistellung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die aus oder im Zusammenhang mit einer rechtswidrigen oder vertragswidrigen Nutzung der SaaS-Services durch den Auftraggeber oder dessen Nutzer entstehen, freizustellen.
Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Datenschutzrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten Dritter, einschließlich der notwendigen Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers.6.14 Rechtsverhältnisse zu Dritten
Soweit mithilfe der SaaS-Services Verträge oder sonstige Rechtsverhältnisse zwischen Nutzern oder Dritten geschlossen werden, handelt der Auftraggeber ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung.
Der Auftragnehmer ist kein Vertragspartner solcher Rechtsverhältnisse und übernimmt hierfür keine Haftung oder Verantwortung.6.15 Nutzung des Features Lohnabrechnung
Bei Nutzung des Features Lohnabrechnung / Pay Slips ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche für die Lohnabrechnung relevanten Daten (z. B. Steuerklassen, Arbeitszeiten, Lohnarten, Beschäftigungsstatus) vollständig, korrekt und aktuell zu pflegen.
Der Auftragnehmer schuldet ausschließlich die Bereitstellung der technischen Funktionalität und die automatisierte Berechnung der Abrechnungsdaten auf Grundlage der vom Auftraggeber eingegebenen Informationen.Igicrm ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber eingegebenen Stammdaten oder Berechnungen auf inhaltliche Richtigkeit oder Plausibilität zu prüfen.
Der Auftraggeber bleibt allein verantwortlich für
- die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Eingaben sowie
- das fristgerechte Einreichen von Meldungen und Erklärungen bei Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen.
§7 Vergütung
7.1 Zahlungs- und Vergütungsgrundlage
Für die Bereitstellung und Nutzung der SaaS-Services verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung der auf der Webseite www.igicrm.de zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Vergütungssätze.Soweit in der Vergütungsvereinbarung auf der Webseite igicrm.de der individuell zwischen den Parteien abweichende oder ergänzende Regelungen getroffen wurden, gelten diese vorrangig.
7.2 Vergütung pro Lizenz
Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für jeden über die SaaS-Services verwaltete Lizenz eine Vergütung. Diese richtet sich nach den jeweils genutzten Modulen und der Anzahl der Lizenzen und ist auf der Webseite www.igicrm.de abrufbar.7.3 Kostenfreie Testphase
Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Nutzung der SaaS-Services für einen bestimmten Zeitraum kostenfrei zur Verfügung stellen, um dem Auftraggeber die Möglichkeit zu geben, die SaaS-Services zu testen.
Mit Ablauf dieses Testzeitraums ist der Auftraggeber verpflichtet, entweder
- ein kostenpflichtiges Abonnement abzuschließen und die vereinbarte Vergütung zu entrichten, oder
- die Nutzung der SaaS-Services einzustellen.
Ein Anspruch auf die kostenfreie Bereitstellung oder Verlängerung der Testphase besteht nicht.
7.4 Umsatzsteuer
Alle in diesem Vertrag genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
7.5 Rechnungsstellung
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Rechnung monatlich über die vereinbarte Vergütung aus.
Die Rechnungsstellung erfolgt in elektronischer Form an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse, sofern nichts anderes vereinbart ist.
7.6 Fälligkeit und Zahlung
Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug (insbesondere ohne Skonto oder Rabatt) zur Zahlung fällig.
Der Auftraggeber kann die Vergütung über einen der vom Auftragnehmer auf der Webseite angebotenen Zahlungsdienste entrichten.
Die Zahlungsabwicklung richtet sich nach den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters.Sollte die vorstehende Zahlungsvereinbarung nicht eingehalten werden und auch trotz Mahnung kein Zahlungseingang zu verzeichnen sein, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftraggeber von der Nutzung der Software auszuschließen.
7.7 Zahlungsverzug und Sperrung des Zugangs
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug und erfolgt auch nach Mahnung durch den Auftragnehmer innerhalb einer angemessenen Frist kein Zahlungseingang, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zu den SaaS-Services vorübergehend zu sperren, bis sämtliche offenen Beträge vollständig beglichen sind.
Während der Dauer der Sperrung bleibt der Auftraggeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.
Das Recht des Auftragnehmers, weitergehende Ansprüche wegen Zahlungsverzugs geltend zu machen (z. B. Verzugszinsen gemäß § 288 BGB oder Schadensersatz), bleibt hiervon unberührt.
§8 Vertragslaufzeit und Kündigung
8.1 Vertragsbeginn
Dieser Vertrag tritt in Kraft, sobald sich der Auftraggeber auf der Webseite www.igicrm.de registriert und der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer zustande gekommen ist.8.2 Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der vom Auftraggeber im Rahmen der Bestellung gewählten Option und beträgt wahlweise
- einen (1) Monat,
- zwölf (12) Monate, oder
- vierundzwanzig (24) Monate.
Die Vertragslaufzeit beginnt jeweils am ersten Tag des Monats, in dem der Vertrag in Kraft tritt.
8.3 Automatische Verlängerung
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, sofern er nicht von einer der Parteien unter Einhaltung der folgenden Kündigungsfristen gekündigt wird:
- bei monatlicher Zahlungsfrequenz: Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Kündigungsdatum,
- bei jährlicher oder zweijährlicher Zahlungsfrequenz: Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.
8.4 Kündigung einzelner Module
Hat der Auftraggeber einzelne Module der SaaS-Services gebucht, kann er die Nutzung einzelner Module mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende kündigen.
Dem Auftragnehmer steht ein entsprechendes Kündigungsrecht hinsichtlich einzelner Module unter denselben Bedingungen zu.
Hat der Auftraggeber einzelne Module gebucht, kann der Auftraggeber jeweils mit einer Frist von einem (1) Monat ab Kündigungsdatum die Nutzung eines Moduls kündigen. Dem Auftragnehmer steht dasselbe Recht hinsichtlich einzelner Module zu.
8.4 Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht der Kündigung der Vereinbarung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.5 Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. per E-Mail) und werden wirksam mit Zugang bei der jeweils anderen Vertragspartei. Kündigung müssen an die email b2b@igicom.de gesendet werden.
8.6 Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Ablauf oder wirksamer Kündigung dieses Vertrags erlöschen sämtliche Nutzungsrechte des Auftraggebers an den SaaS-Services. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
- die Nutzung der betroffenen Dienste unverzüglich einzustellen,
- sämtliche vom Auftragnehmer erhaltene Dokumentationen, Zugangsdaten, Passwörter und sonstige vertrauliche Informationen im Zusammenhang mit den SaaS-Services zu löschen oder auf Verlangen des Auftragnehmers zurückzugeben, und
- keine weiteren Zugriffe auf die SaaS-Services vorzunehmen oder zu ermöglichen.
Nach Beendigung des Vertrags erlischt das Recht des Auftraggebers auf Zugriff auf die im SaaS-Service gespeicherten Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Daten des Auftraggebers dreißig (30) Tage nach dem Datum der Vertragsbeendigung dauerhaft und unwiderruflich zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 9 Haftung
9.1 Grundsatz der Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt.
9.2 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Auftragnehmers für sämtliche Schadens-, Aufwendungs-, Wertersatz- oder Rückerstattungsansprüche (nachfolgend gemeinsam „Schäden“) ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – für alle innerhalb eines Zeitraums von zwölf (12) Monaten entstehenden Schäden insgesamt auf den Betrag begrenzt,
den der Auftraggeber in den zwölf (12) Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses an den Auftragnehmer gezahlt hat.
9.3 Haftungsausnahmen
Die vorgenannte Haftungsbegrenzung gilt nicht
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers,
c) im Rahmen übernommener Garantien,
d) in Fällen von Arglist, sowie
e) soweit eine Haftungsbeschränkung nach zwingendem Recht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, unzulässig ist.
9.4 Haftung für vorvertragliche Schäden
Eine verschuldensunabhängige Haftung des Auftragnehmers für vor Vertragsbeginn entstandene Schäden oder Aufwendungen gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer haftet insoweit ausschließlich bei Verschulden und nach Maßgabe dieser Haftungsregelung.9.5 Haftung im Zusammenhang mit dem Feature Lohnabrechnung
Beim Einsatz des Features Lohnabrechnung haftet der Auftragnehmer Igicrm ausschließlich für die ordnungsgemäße softwareseitige Umsetzung der Lohnabrechnungsfunktionen.Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die entstehen durch
- fehlerhafte oder unvollständige Eingaben des Auftraggebers (z. B. unrichtige Stammdaten, falsche Arbeitsstunden, unzutreffende Steuer- oder Sozialversicherungsangaben),
- unterlassene oder unzureichende Prüfungen der vom System generierten Ergebnisse durch den Auftraggeber, oder
- fehlinterpretierte gesetzliche Vorschriften, fehlerhafte Meldungen an Behörden oder unterlassene fristgerechte Übermittlungen durch den Auftraggeber.
Eine steuerliche oder rechtliche Beratung wird durch den Auftragnehmer nicht geschuldet und nicht erbracht; insoweit ist jede Haftung ausgeschlossen.
§ 10 Freistellung
10.1
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber – im Rahmen der in diesem Vertrag geregelten Haftungsgrenzen – von allen Ansprüchen Dritter frei, die innerhalb des vereinbarten Nutzungsgebiets geltend gemacht werden und darauf beruhen, dass die bestimmungsgemäße und vertragsgemäße Nutzung der SaaS-Services durch den Auftraggeber ein bestehendes Immaterialgüterrecht (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht oder sonstiges Schutzrecht) eines Dritten verletzt.10.2
Diese Freistellungspflicht besteht nicht, soweit die behauptete Rechtsverletzung darauf beruht, dass
a) die SaaS-Services durch den Auftraggeber oder dessen Nutzer nicht vertragsgemäß oder in missbräuchlicher Weise verwendet wurden,
b) der Auftraggeber eigene Änderungen oder Erweiterungen an den SaaS-Services vorgenommen oder veranlasst hat, oder
c) der Auftraggeber die SaaS-Services mit nicht vom Auftragnehmer freigegebener Software oder Daten kombiniert hat, sofern die Verletzung hierauf beruht.10.3
Der Auftragnehmer kann – nach eigener Wahl und auf eigene Kosten –
a) dem Auftraggeber das Recht zur weiteren Nutzung verschaffen,
b) die SaaS-Services so anpassen oder austauschen, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr besteht, oder
c) – falls keine der vorgenannten Möglichkeiten wirtschaftlich zumutbar ist – den Vertrag außerordentlich kündigen.10.4 Ansprüche Dritter gegen den Auftraggeber
Wird die Software oder ein Teil der SaaS-Services Gegenstand von Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung von Immaterialgüterrechten (z. B. Urheber-, Marken- oder Patentrechten), ist der Auftragnehmer berechtigt, auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen folgende Maßnahmen zu ergreifen:a) die betroffenen SaaS-Services oder Teile davon durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, die keine Schutzrechte Dritter verletzen, jedoch im Wesentlichen die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen;
b) die SaaS-Services oder Teile davon so zu verändern, dass sie keine Schutzrechte Dritter mehr verletzen, ohne dass die vertragsgemäße Nutzung der SaaS-Services durch den Auftraggeber wesentlich beeinträchtigt wird; oder
c) die erforderlichen Nutzungsrechte an den SaaS-Services ohne Mehrkosten für den Auftraggeber zu beschaffen.Sind die vorgenannten Maßnahmen für den Auftragnehmer unzumutbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
In diesem Fall erstattet der Auftragnehmer dem Auftraggeber die anteilige Vergütung für den Zeitraum, in dem die SaaS-Services nach Wirksamwerden der Kündigung nicht mehr genutzt werden können.10.5 Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer
Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen, Verbindlichkeiten, Schäden und Kosten(einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung) frei,
die im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten Dritter – insbesondere von Immaterialgüterrechten oder Datenschutzrechten – durch vom Auftraggeber oder dessen Nutzern eingegebene, gespeicherte oder übermittelte Daten stehen.Dies gilt insbesondere, soweit die behauptete Rechtsverletzung auf der zulässigen Nutzung von Mitarbeiterdaten oder sonstigen vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten im Rahmen dieses Vertrags beruht.
10.6 Verfahren bei Ansprüchen Dritter
Werden von Dritten Ansprüche wegen einer behaupteten Verletzung von Rechten geltend gemacht,
- unterrichten sich die Parteien hierüber unverzüglich schriftlich, und
- stellen einander sämtliche verfügbaren Informationen zur Abwehr oder Klärung des Anspruchs zur Verfügung.
Die freistellende Partei übernimmt die Leitung der Abwehr solcher Ansprüche und gegebenenfalls die Verhandlungen über eine Streitbeilegung,
sofern dadurch keine finanziellen Verpflichtungen, Schuldanerkenntnisse oder Haftungsübernahmen für die andere Partei begründet werden.Die Parteien koordinieren die Abwehrmaßnahmen in enger Abstimmung und unterstützen sich gegenseitig mit allen zumutbaren wirtschaftlichen und organisatorischen Maßnahmen, um den Anspruch abzuwehren oder beizulegen.
§ 11 Datenschutz
Auftragsverarbeitung
Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Bereitstellung der SaaS-Services personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies ausschließlich auf Grundlage und im Rahmen der Bestimmungen des zwischen den Parteien geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO.Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil dieses Vertrags und liegt diesem als Anlage 1 („
Auftragsverarbeitungsvertrag“) bei. § 12 Vertraulichkeit
12.1 Geheimhaltungsverpflichtung
Soweit in dieser Ziffer nichts anderes bestimmt ist, verpflichtet sich jede Partei (nachfolgend „Empfänger“) im Hinblick auf vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „Offenlegender“):
a) alle vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und Dritten nicht offenzulegen,
b) die vertraulichen Informationen nur für die Zwecke der Durchführung dieses Vertrags zu verwenden, und
c) zum Schutz der vertraulichen Informationen mindestens dieselbe Sorgfalt anzuwenden, die der Empfänger zum Schutz eigener vertraulicher Informationen anwendet, in jedem Fall jedoch die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt.12.2 Begriff der vertraulichen Informationen
„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen, gleich welcher Art und in welcher Form (schriftlich, elektronisch, mündlich oder in sonstiger Weise),
a) die vom Offenlegenden als vertraulich gekennzeichnet oder offenkundig vertraulich übermittelt werden, oder
b) deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Art oder den Umständen der Offenlegung ergibt.Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere – aber nicht abschließend – Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Produktinformationen, Software, Quellcode, Geschäftspläne, Preislisten, Kunden- und Mitarbeiterdaten, finanzielle Informationen sowie alle sonstigen nicht öffentlichen Informationen über den Offenlegenden.
12.3 Ausnahmen von der Vertraulichkeit
Die Verpflichtungen dieser Ziffer gelten nicht für Informationen, die der Empfänger nachweislich
a) bereits rechtmäßig kannte, bevor sie ihm durch den Offenlegenden offengelegt wurden;
b) rechtmäßig und ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung von einem Dritten erhalten hat, der zur Weitergabe befugt war;
c) ohne Zutun oder Verschulden des Empfängers allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder werden; oder
d) aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen – in diesem Fall hat der Empfänger den Offenlegenden, soweit rechtlich zulässig, unverzüglich zu informieren.12.4 Weitergabe vertraulicher Informationen und Rückgabe-/Löschungspflichten
a) Der Empfänger darf vertrauliche Informationen des Offenlegenden nur weitergeben an:
- eigene Mitarbeiter, soweit diese zur Durchführung dieses Vertrags Kenntnis der vertraulichen Informationen benötigen („Need-to-know-Prinzip“),
- Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen, soweit deren Einbindung zur Vertragserfüllung erforderlich ist,
- professionelle Berater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte des Empfängers, soweit diese einer gesetzlichen oder vertraglichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und
- öffentliche Stellen oder Gerichte, soweit die Offenlegung zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.
Für alle in Ziffer a) Nr. 1–3 genannten Empfänger hat der Empfänger sicherzustellen, dass diese mindestens in gleichem Umfang zur Vertraulichkeit verpflichtet sind wie der Empfänger selbst.
b) Bei Kündigung oder Beendigung dieses Vertrags ist der Empfänger verpflichtet, sämtliche vertraulichen Informationen des Offenlegenden
- unverzüglich zurückzugeben und
- keine Kopien oder Vervielfältigungen zurückzubehalten,
sowie elektronisch gespeicherte vertrauliche Informationen zu löschen.Diese Verpflichtung gilt nicht,
- soweit der Empfänger gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Informationen aufzubewahren, oder
- soweit vertrauliche Informationen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand aus Backup-Systemen entfernt werden könnten.
In diesen Fällen sind die betreffenden Informationen zu sperren und dürfen nicht weiterverarbeitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 13 Sonstiges
13.1 Anwendbares Recht
Für diesen Vertrag sowie sämtliche daraus resultierenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
unter Ausschluss
- des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) und
- der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit sie zur Anwendung eines anderen Rechts führen würden.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München, Deutschland.
13.3 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen, undurchsetzbaren oder nichtigen Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchsetzbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der Parteien am nächsten kommt.
Bis zu einer entsprechenden Anpassung gilt im Übrigen das gesetzliche Recht.
13.4 Zustimmungen und Genehmigungen
Zustimmungen und Genehmigungen, die nach diesem Vertrag von einer Partei zu erteilen sind, dürfen nicht unangemessen verweigert, verzögert oder eingeschränkt werden.
Die Erteilung einer Zustimmung oder Genehmigung stellt keinen Verzicht auf vertragliche Rechte oder eine Befreiung von vertraglichen Pflichten der jeweils anderen Partei dar, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
14.4 Form von Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen mindestens der Textform (z. B. per E-Mail).
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.Dies gilt auch für eine Änderung oder Aufhebung dieses Formerfordernisses selbst.